IGeL-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen) gehören nicht zum Leistungskatalog gesetzlicher Krankenkassen, d.h. der Patient muss sie selbst bezahlen. Sie sind jedoch wichtiger Bestandteil der Präventionsmedizin oder gelten als verpflichtender Nachweis für Behörden, Ämter sowie Arbeitgeber.